CarGarantie/GSG sieht weitreichende Konsequenzen des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 11. Mai 2021 für den Kfz-Handel bei der Vergabe von entgeltlichen Garantiezusagen, sowie zusätzlich die in diesem Zusammenhang entstehende Komplexität und Unsicherheit bei der Bewertung des Entgeltbegriffs.
Laut des Schreibens des BMF wäre der Händler steuerrechtlich bei der entgeltlichen Garantievergabe als Versicherer anzusehen mit Folgen wie der Beantragung einer Versicherungssteuernummer, der monatlichen Anmeldung und Abführung von der Versicherungssteuer sowie weiteren zahlreichen Umstellungen im Bereich der Schadensabwicklung und Unternehmensprozessen. Diese Umstellungen sind sicherlich für viele Betriebe aktuell nur sehr schwer vorzunehmen. Vor allem aber die kurze Frist bis zum 1. Juli fordert die Autohäuser. Als Partner des Handels haben wir uns daher gemeinsam mit den verschiedenen Verbänden für eine Fristverlängerung eingesetzt. Wir hoffen, dass diese gewährt wird und somit mehr Zeit für die Vorbereitung der Umsetzung bleibt. Nicht zuletzt auch deshalb, da aktuell der Handel bedingt durch den langen Corona-Lockdown genügend Herausforderungen zu bewältigen hat.
Zudem wird CarGarantie/GSG ebenfalls auf das BMF zugehen, um die sich aus dem Schreiben ergebenden Auswirkungen für den Kfz-Handel zu minimieren.
Damit der Einsatz von Garantien ohne rechtliche Unsicherheiten und weitreichende Konsequenzen für den Handel weiterhin optimal möglich ist, arbeitet CarGarantie/GSG im engen Austausch mit dem Handel derzeit an alternativen Lösungen, über die wir unsere Partner zeitnah informieren werden.